Beteiligung an den Betriebskosten

Die Teilnahme am Schießbetrieb erfordert eine Beteiligung an den Betriebskosten für die Schießsportanlagen.

 

Je nach Sport- oder Waffenart und ob der Schütze Gast oder Mitglied des SV Ehlershausen ist, bemisst sich die Höhe dieses Entgeltes.


Das Entgelt ist bei der Anmeldung zum Schießen vor der Teilnahme zu entrichten.